Anmeldung zum Schulbesuch an der Schule am Tor

Anmeldung zum Schulbesuch an der Schule am Tor

Liebe Eltern!

Der Schuleintritt ist ein besonderer Schritt im Leben eines Kindes. Da für Eltern viele Fragen entstehen, informieren wir Sie an dieser Stelle.

In der Regel kommen Kinder in Hessen im Alter von sechs Jahren in die Schule, das heißt: Für alle Kinder, die bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt am 1. August die Schulpflicht. 

Kinder, die nach dem 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.

Die Eltern erhalten im Jahr zuvor ein Schreiben von der für den Schulbezirk zuständigen Grundschule mit der Bitte, das Kind zu einer bestimmten Zeit vorzustellen und die erforderlichen Unterlagen für die Anmeldung mitzubringen.

Diese Termine finden im März/April des Jahres statt, das dem Beginn der Schulpflicht vorausgeht. Das Anmeldegespräch selbst schafft einen ersten persönlichen Kontakt zwischen dem Kind und der Schule. Gleichzeitig kann so – ohne Testverfahren – festgestellt werden, ob das Kind über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt, um dem Unterricht folgen zu können.

Jüngere Kinder, sogenannte Kann-Kinder, können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung eines schulärztlichen Gutachtens. Hierzu muss ein schriftlicher Antrag an die Schulleitung gestellt werden.

Schulpflichtige Kinder, die noch nicht den für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklungsstand haben, können mit Zustimmung der Eltern für ein Jahr eine Vorklasse besuchen, ohne dass dies auf die Schulpflicht angerechnet wird. Unsere Schule bietet den Besuch der Vorklasse an.

Der Besuch eines Vorlaufkurses ist seit diesem Schuljahr verpflichtend. Dieser wird von Grundschulen und Kindertagesstätten angeboten, der gezielt Kindern mit Migrationshintergrund zugutekommt. Sie richten sich an Kinder, die bei der Anmeldung zur Einschulung noch nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.

Der Schulbezirk entscheidet über den Besuch der Schule

Jede Grundschule hat ein bestimmtes Einzugsgebiet, den sogenannten Schulbezirk. Grundsätzlich besuchen Schülerinnen und Schüler die Grundschule, in deren Schulbezirk sie wohnen, also die Grundschule in der Nähe ihres Wohnsitzes.

Nur bei Angabe von wichtigen Gründen kann eine Grundschule, die nicht im zuständigen Schulbezirk liegt, besucht werden. Liegt ein wichtiger Grund vor, können Eltern bei der Anmeldung an ihrer Grundschule einen sogenannten Gestattungsantrag stellen. Dieser Antrag ist über die Grundschule an das zuständige Staatliche Schulamt zu richten.

 

Die schulärztliche Untersuchung

Zur schulärztlichen Untersuchung wird ein Einladungsschreiben durch das Gesundheitsamt versendet. Die Schulärztin oder der Schularzt prüft unter anderem das Hör- und Sehvermögen und die Sprachfähigkeit des Kindes. Bei der Anmeldung an der entsprechenden Schule erhalten Sie weitere Informationen zur schulärztlichen Untersuchung.

Weiterführende Informationen

Antworten auf weitere, mit der Einschulung verbundene Fragen sowie Tipps rund um den Schulanfang finden Sie auf den Internetseiten des Hessischen Kultusministeriums.

Anmeldung für das Schuljahr 2024/2025 an der Schule am Tor

Sie bekommen Einladungsschreiben mit dem genauen Termin/der Uhrzeit zugeschickt.

Bitte füllen Sie die mitgesendeten Anmeldeunterlagen zuvor aus.

Zu diesem Termin bringen Sie bitte das einzuschulende Kind, das Stammbuch oder die Geburtsurkunde mit.

Wir freuen uns auf Sie!

Bis bald!

Das Kollegium der Schule am Tor