Herzlich Willkommen auf der Internetseite der Schule am Tor in Borken (Hessen).
Aktuelle Termine/Informationen
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, Die Kinder der Klassen 1 und 2 haben täglich 1. – 4. Stunde Unterricht, Ich verbleibe mit den besten Wünschen!
Ministerschreiben für das den Schulbetrieb ab dem 22. Februar Ministerschreiben an Eltern_Maßnahmen ab dem 22. Februar Genauere Informationen und den aktuellsten Hygieneplan finden Sie unter der Rubrik „Corona“
Hier der Link zum Öffnen des Terminplans für das 2. Halbjahr: Terminplan 2020/2021; 2. Halbjahr
Sehr geehrte Eltern, ich muss Sie darauf hinweisen, dass es sich bei Verstößen gegen Quarantäneauflagen um sehr ernsthafte Straftaten handelt, die die Gesundheit eigener und anderer Familien gefährdet und die mit Bußgeldern bis zu 25.000€ geahndet werden. Die Grundlage hierfür ist im Infektionsschutzgesetz zu finden. Mit freundlichen Grüßen Andrea Luckhardt, kommissarische Schulleiterin
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird ab morgen, Montag, 02.11.2020, auch während des Präsenzunterrichts dringend empfohlen.
Nach Rücksprache mit dem Landrat gilt die Maskenpflicht nicht während des Sportunterrichtes.
Bitte geben Sie Ihren Kindern auch einen Mund-Nasen-Schutz zum Wechseln mit ([ bitte in einer kleinen Dose!).
Die Regeln des Eskalationskonzeptes gelten zunächst bis zum 30. November 2020, können jedoch je nach Entwicklung der aktuellen Lage auch verlängert werden.
Ich werde mich wieder bei Ihnen melden. Nutzen Sie bitte auch unsere Homepage als Informationsquelle. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe! Nur gemeinsam können wir diese schwierige Zeit bewältigen! Bleiben Sie bitte gesund! Liebe Grüße! Andrea Luckhardt, kommissarische Schulleiterin
Auf dem gesamten Gelände der Schule
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Liebe Eltern,
seit dem 01. März 2020 ist das Masernschutzgesetz (beschlossen durch den Deutschen Bundestag) in Kraft getreten.
Im neuen Masernschutzgesetz ist geregelt, dass alle nach dem Jahr 1970 geborenen Personen, die in sogenannten Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne von §33IfSG, also z.B. Schulen und KiTas, betreut werden oder dort tätig sind, nun den Nachweis der Masernimpfung erbringen müssen.
Wir bitten Sie, den Impfpass oder eine Kopie davon zur Schulanmeldung bzw. in der Schule einzureichen.